Am 24. September 2017 wählten die Deutschen einen neuen Bundestag. Das amtliche Ergebnis verteilte 709 Sitze auf sieben Parteien. Eine Mehrheit für die Wahl einer Bundeskanzlerin oder eines Bundeskanzlers lag bei 355 Sitzen. Welche Parteien gemeinsam regieren würden, stand am Wahlabend noch nicht fest. Erst Verhandlungen, ihr Scheitern und ein neuer Anlauf führten Monate später zur nächsten Bundesregierung.
Von der Exteams-Redaktion · 24. September 2026
Wie die 709 Sitze nach der Wahl verteilt waren
Die Bundeswahlleiterin veröffentlicht das amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2017. Für die Frage nach einer Regierung zählt die Sitzverteilung: Eine Koalition braucht genügend Abgeordnete, um die Kanzlerwahl zu tragen und ihre Vorhaben im Bundestag durchzusetzen.
- CDU: 200 Sitze
- CSU: 46 Sitze
- SPD: 153 Sitze
- AfD: 94 Sitze
- FDP: 80 Sitze
- Die Linke: 69 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen: 67 Sitze
CDU und CSU bildeten zusammen eine Fraktion mit 246 Sitzen. Damit waren sie die stärkste politische Kraft, aber von einer eigenen Mehrheit weit entfernt. Auch die bisherige Regierung aus Union und SPD konnte ihre Zusammenarbeit nicht einfach aus dem Wahlergebnis ableiten: Ob Parteien eine Koalition eingehen, entscheiden sie erst nach der Wahl.
Die Zahlen zeigen zugleich, warum mehrere Gespräche denkbar waren. Union und FDP kamen zusammen auf 326 Sitze; mit den Grünen wären es 393 gewesen. Union und SPD verfügten rechnerisch über 399 Sitze. Die Addition beschreibt jedoch nur eine mögliche Mehrheit. Sie sagt noch nichts darüber, ob Parteien gemeinsame Ziele finden und miteinander regieren wollen.

Warum am Wahlabend keine Bundesregierung feststand
Deutschland wählt die Bundesregierung nicht direkt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Bundestages. Anschließend wird eine Kanzlerin oder ein Kanzler vom Bundestag gewählt; die Regeln dafür stehen in Artikel 63 des Grundgesetzes. Bei 709 Abgeordneten waren für die erforderliche Mehrheit der Mitglieder mindestens 355 Stimmen nötig.
Eine Partei mit den meisten Sitzen erhält dadurch keinen automatischen Regierungsauftrag mit Erfolgsgarantie. Sie muss Unterstützung organisieren. In Koalitionsgesprächen klären Parteien deshalb, ob sie sich auf politische Ziele, Zuständigkeiten und ein gemeinsames Vorgehen einigen können. Ein Koalitionsvertrag kann diese Einigung festhalten. Er ersetzt aber weder die Kanzlerwahl noch die Abstimmungen im Parlament.
Gerade 2017 war der Unterschied zwischen mathematischer und politischer Mehrheit entscheidend. Nach der Wahl wollte die SPD zunächst nicht erneut mit der Union regieren. Damit richtete sich der Blick auf Gespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen. Diese Kombination wurde wegen der Parteifarben als „Jamaika“ bezeichnet. Ihre 393 Sitze hätten für eine Kanzlermehrheit gereicht, wenn sich die beteiligten Parteien auf eine Regierung verständigt hätten.
Was das Ende der Jamaika-Gespräche veränderte
Die vier Parteien begannen Sondierungen. Solche Gespräche gehen eigentlichen Koalitionsverhandlungen häufig voraus: Sie prüfen, ob genügend gemeinsame Grundlage für ausführliche Verhandlungen besteht. Die Sitzrechnung war dabei nur der Ausgangspunkt. Inhaltliche Differenzen mussten ebenfalls überbrückt werden.

Am 19. November 2017 beendete die FDP die Jamaika-Sondierungen. Damit fiel die zunächst verfolgte Mehrheitsoption weg. Aus den 393 rechnerisch möglichen Sitzen wurde keine gemeinsame Regierung. Der Vorgang macht anschaulich, warum Prognosen über Koalitionen am Wahlabend vorläufig bleiben: Selbst eine klare Mehrheit auf dem Papier verpflichtet keine Partei, einen Vertrag zu schließen.
Nach dem Abbruch standen die Parteien erneut vor der Regierungsfrage. Eine Minderheitsregierung oder eine Neuwahl wurden öffentlich diskutiert. Beides folgte jedoch nicht automatisch aus gescheiterten Gesprächen. Solange keine neue Kanzlerin und kein neuer Kanzler gewählt war, blieb die bisherige Bundesregierung geschäftsführend im Amt. Das parlamentarische Verfahren ließ Raum für weitere Verhandlungen.
Wie Union und SPD schließlich eine Mehrheit bildeten
Union und SPD nahmen Gespräche über eine Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit auf. Ihre zusammen 399 Sitze lagen 44 über der Schwelle von 355. Auch hier war die Mehrheit allein keine fertige Regierung: Die Parteien mussten sich politisch einigen und die notwendige Zustimmung innerhalb ihrer Organisationen erreichen.
Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen der Bundestagswahl und dieser Wahl lagen fast sechs Monate. Der Zeitraum war kein zusätzliches Wahlverfahren, sondern die Folge einer schwierigen Koalitionsbildung nach einem Ergebnis mit mehreren rechnerischen, aber unterschiedlich tragfähigen Möglichkeiten.
Für heutige Leser liegt darin die bleibende Bedeutung des Wahltags. Das amtliche Ergebnis beantwortet, wer im Bundestag sitzt und welche Mehrheiten möglich sind. Wer tatsächlich regiert, ergibt sich erst aus politischen Vereinbarungen und der Kanzlerwahl im Parlament. Wer ein künftiges Wahlergebnis einordnen will, sollte deshalb neben den Sitzzahlen auch prüfen, welche Parteien gemeinsame Verhandlungen aufnehmen und ob daraus eine Mehrheit für die Kanzlerwahl entsteht.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
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Quellenprüfung Zahlen und Verfahren
Die Sitzangaben beruhen auf dem amtlichen Wahlergebnis; für die Kanzlerwahl gelten die Regeln des Grundgesetzes.
- Sitzverteilung der Bundestagswahl 2017 bei der Bundeswahlleiterin
- Mehrheitsschwelle aus der Zahl von 709 Bundestagssitzen
- Regeln zur Kanzlerwahl in Artikel 63 des Grundgesetzes
- Quelle
- Die Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2017
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-24 08:01
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