Laptop auf einem Schreibtisch neben einer Tasse schwarzem Kaffee bei der Büroarbeit.

Sommerhitze im Büro: Was ab 26, 30 und 35 Grad gilt

Beschäftigte haben bei hohen Raumtemperaturen kein automatisches Recht auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber müssen die Belastung jedoch beurteilen und abhängig von der gemessenen Lufttemperatur Schutzmaßnahmen treffen. Besonders wichtig sind die Schwellen von 26, 30 und 35 Grad Celsius.

Von der Exteams-Redaktion | Stand: 14. August 2026

Diese Temperaturstufen gelten am Arbeitsplatz

Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht allein die Außentemperatur. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sieht ein abgestuftes Vorgehen vor.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Über 26 °C Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Individuelle Risiken sind besonders zu berücksichtigen.
Über 30 °C Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Wärmebelastung sind erforderlich.
Über 35 °C Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die 35-Grad-Grenze bedeutet nicht automatisch, dass alle Beschäftigten nach Hause gehen dürfen. Eine weitere Nutzung kommt nur infrage, wenn besondere technische oder organisatorische Vorkehrungen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung einen ausreichenden Schutz ermöglichen.

Welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können

Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem vom Gebäude, der Tätigkeit, der Arbeitskleidung und der körperlichen Belastung ab. Die allgemeine Schutzpflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz bleibt bestehen; die ASR A3.5 hilft bei ihrer praktischen Umsetzung.

Mögliche Maßnahmen sind:

Sommerhitze im Büro: Was ab 26, 30 und 35 Grad gilt
  • Fenster und Glasflächen wirksam gegen direkte Sonneneinstrahlung abschirmen
  • Räume während der kühlen Morgen- oder Nachtstunden lüften
  • Wärme erzeugende Geräte nach Möglichkeit abschalten oder verlagern
  • Arbeitsbeginn, Pausen oder Arbeitszeiten an kühlere Stunden anpassen
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies zulassen
  • geeignete Getränke bereitstellen und zusätzliche Erholungspausen ermöglichen

Ab mehr als 30 Grad genügt es nicht, Maßnahmen lediglich zu erwägen. Sie müssen die Belastung tatsächlich mindern. Eine Klimaanlage ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben, sofern andere Lösungen wirksam sind.

Warum es kein pauschales Recht auf Hitzefrei gibt

Die Temperaturgrenzen begründen für sich allein keinen allgemeinen Anspruch, die Arbeit eigenmächtig einzustellen. Beschäftigte sollten deshalb nicht ohne Abstimmung nach Hause gehen. Entscheidend sind die Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die konkrete gesundheitliche Belastung.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen beispielsweise Schwangere, ältere Beschäftigte, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten oder Schutzkleidung tragen.

Was Beschäftigte bei starker Hitze tun sollten

Beschäftigte können die Raumtemperatur dokumentieren und die Belastung frühzeitig bei der Führungskraft, dem Betriebsrat oder der zuständigen Arbeitsschutzstelle ansprechen. Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen sollten sie den heißen Bereich verlassen, Hilfe verständigen und die betrieblichen Erste-Hilfe-Regeln beachten.

Vor dem Arbeitsweg oder einem Außeneinsatz empfiehlt sich außerdem ein Blick auf die regionalen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Amtliche Hitze- und Unwetterwarnungen helfen dabei, Arbeitszeiten, Fahrten, Pausen und Schutzmaßnahmen rechtzeitig anzupassen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Kommentare

Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!

Weitere Geschichten